Wichtiger Hinweis zur Reiki und Matrix-Quantenheilung Anwendung
Reiki und Matrix sind Methoden zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte und zur Förderung von körperlicher und seelischer Ausgeglichenheit. Sie stellen keine Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes dar und ersetzen weder die Diagnose noch die Behandlung durch einen Arzt/Ärztin, Heilpraktikerin oder Psychotherapeutin.
Es werden keine Diagnosen gestellt und keine Heilversprechen abgegeben. Reiki und Matrix können begleitend zu medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlungen eingesetzt werden – im Sinne einer energetischen Unterstützung auf der ganzheitlichen Ebene.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 2. März 2004 (AZ: 1 BvR 784/03) entschieden, dass die Anwendung von Energiearbeit wie Reiki und Matrix, nicht als Heilkunde gilt, solange keine medizinischen Diagnosen gestellt oder Heilversprechen gemacht werden.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass meine Angebote der Prävention, Entspannung und persönlichen Entwicklung dienen.